Vermietbedingungen

Das Rechtliche

§ 1 Geltung
Unsere Vermietbedingungen gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) sowie gegenüber Verbrauchern, also gegenüber Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Für unsere – gegenüber Unternehmern auch zukünftigen – Vermietungen gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Mieters sind für uns unverbindlich, auch wenn wir im Einzelfall nicht widersprechen, es sei denn, wir erkennen sie ausdrücklich an. In diesem Fall haben sie nur Geltung für den jeweiligen Einzelvertrag. Zwischen uns und dem Mieter getroffene besondere Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.


§ 2 Voraussetzung des Mietvertrags, Übernahme der Mietsache
Bedingung für den Abschluss und den Bestand des Mietvertrags sind folgende Voraussetzungen, die bei Übernahme der Mietsache sowie während der gesamten Nutzungsdauer vorliegen müssen:

  • - Soweit für Betrieb oder Nutzung der Mietsache erforderlich, muss der Mieter eine für die Mietsache erforderliche und im Inland gültige Fahrerlaubnis sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen (Fahrerlaubnis und Ausweispapier werden wir kopieren).
  • - Mieter aus Nicht-EU-Staaten müssen ihre nationale Fahrerlaubnis mit einem internationalen Führerschein (IDP) ergänzen.
  • - Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • - Wir behalten uns vor, aus wichtigem Grund von einer Vermietung abzusehen.
  • - Der Mieter wird sich bei Übernahme der Mietsache vom ordnungsgemäßen Zustand überzeugen und uns etwaige Mängel oder Beschädigungen anzeigen. Ansonsten gelten Mängel, die er bei einer sorgfältigen Besichtigung hätte erkennen können, als bekannt.
  • - Beabsichtigt der Mieter Einsätze mit erhöhtem Risiko oder erhöhtem Verschleiß für die Mietsache, hat er uns vor Anmietung, spätestens bei Übernahme der Mietsache zu unterrichten.




§ 3 Mietzeit, Rückgabe
Die Mietzeit beginnt mit dem Beginn des vereinbarten Tages oder der vereinbarten Stunde, spätestens jedoch mit der Übergabe der Mietsache an den Mieter, aber auch mit Übergabe an eine Transportperson oder mit Beladung unseres eigenen Transportmittels, sofern die unverzügliche Anlieferung an den Mieter vereinbart ist.
Freimeldungen sind nur schriftlich und für höchstens drei zusammenhängende Arbeitstage möglich. Nachmeldungen sind nicht möglich. Pro Freimeldetag verrechnen wir 10 % des vereinbarten Mietpreises. Längere Mietfreimeldungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Wir behalten uns die Abholung zur Weitervermietung ohne Anspruch auf Ersatz für erneuten Einsatz vor.
Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert; § 545 BGB findet keine Anwendung.
Gibt der Mieter die Mietsache unverschuldet zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an uns zurück, können wir für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt in Höhe des Mietpreises verlangen; ist die Vorenthaltung vom Mieter zu vertreten, schuldet der Mieter zusätzlich 50 % des vereinbarten Mietpreises. Es bleibt dem Mieter der Beweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt der Beweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Der Mieter wird die Mietsache mit allem Zubehör spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ordnungsgemäß zurückgeben.
Wird die Mietsache nicht wie vereinbart zurückgegeben, behält sich der Vermieter ausdrücklich vor, Strafanzeige zu erstatten und die Mietsache von der Polizei sicherstellen zu lassen.


§ 4 Sorgfalts- und Obhutspflicht, Nutzung der Mietsache
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache schonend und entsprechend der Einweisung, den Vorgaben des Herstellers und der Betrieb- bzw. Wartungsanleitung zu behandeln. Die Mietsache ist stets vor Einwirkung Dritter und Diebstahl zu schützen. Der Mieter muss uns unverzüglich informieren, wenn die Mietsache gestohlen oder beschädigt wurde oder wenn Dritte Rechte an der Mietsache geltend machen; er hat gegenüber Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen. Bei übermäßiger Verschmutzung können wir dem Mieter die Reinigungskosten in Rechnung stellen.
Mit einer Mietsache transportierte Gegenstände hat der Mieter immer sorgfältig und ordnungsgemäß zu sichern; er ist für den sicheren Transport solcher Gegenstände selbst verantwortlich.
Ein Fahrzeug darf ausschließlich von dem Mieter geführt werden. Jede Überlassung des Fahrzeugs an Dritte, insbesondere die Weitervermietung, ist untersagt. Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist untersagt, es gilt die Null-Promille-Grenze. Der Mieter hat Handeln eines anderen Fahrers wie Eigenes zu vertreten.
Die Mietsache darf nur gemäß den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften benutzt werden, bei Fahrzeugen ist die Straßenverkehrsordnung stets einzuhalten. Der Mieter ist für die Betriebssicherheit gemäß StVZO bei straßenzugelassenen Mietsachen verantwortlich. Er haftet für von ihm begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Der Mieter stellt uns von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von uns erheben.
Die Mietsache, insbesondere ein Fahrzeug, darf nur in Deutschland genutzt werden. Das Verbringen in andere Länder ist strikt untersagt und nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erlaubt.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Regelungen stellen grobe Vertragsverletzungen dar und berechtigen uns zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Unsere sonstigen Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
Wochenend- und Schichteinsätze, 24-Stunden-Einsätze und sonstige Sondereinsätze sind nur zulässig mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung.


§ 5 Kontrollen, Störungen, Wartung, Reparaturen
Beanstandungen der Mietsache hat der Mieter unverzüglich zu melden. Der Mieter wird uns auf Anforderung jederzeit den aktuellen Stand des Betriebsstundenzählers mitteilen. Wir können die Mietsache auch jederzeit untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen lassen.
Zeigt die Mietsache eine Warnmeldung an, hat sie eine Störung oder Panne oder muss eine Reparatur durchgeführt werden, muss der Mieter uns umgehend zumindest telefonisch informieren, um weitere Maßnahmen abzustimmen. Eigene Störungsbehebungs- oder Reparaturarbeiten darf der Mieter weder durchführen noch beauftragen.
Der Mieter führt die sach- und fachgerechte Pflege der Mietsache auf seine Kosten durch, insbesondere die regelmäßige Prüfung sämtlicher Betriebsstoffe wie Öl, Fett, Strom und Kraftstoff in den notwendigen und/oder vorgeschriebenen Intervallen. Sofern diese durch das Erreichen einer bestimmten, vorgeschriebenen Anzahl von Betriebsstunden fällig werden oder durch den Ablauf von Prüffristen, hat uns der Mieter dies so frühzeitig zu melden, dass die Arbeiten rechtzeitig ausgeführt werden können. Umfang und Dauer der Inspektionsintervalle teilen wir dem Mieter entweder mit, oder sie ergeben sich aus den das Gerät begleitenden Unterlagen. Laufen Prüffristen während der Mietzeit ab, darf die Mietsache nicht mehr betrieben werden.
Routinemäßige Inspektionen werden von uns durchgeführt.


§ 6 Mietpreis
Der Mieter hat bei Beginn der Mietzeit für die Erfüllung seiner Pflichten eine Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheit hängt von der Mietsache und der Mietdauer ab und entspricht in der Regel dem vorhersehbaren Mietpreis. Wir sind nicht verpflichtet, die Sicherheit von unserem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht.
Bei Tagesmiete wird der Mietpreis auf der Grundlage einer normalen Schichtzeit von acht Stunden berechnet. Für jede darüber hinausgehende volle Stunde können wir einen Zuschlag von einem Achtel der Tagesmiete verlangen. Entsprechendes gilt bei Wochen- und Monatsmieten.
Der Ausfall des Betriebsstundenzählers ist uns unverzüglich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt, volle Tagessätze in Rechnung zu stellen.
Der Mieter erhält die Mietsache mit vollem Kraftstofftank. Er hat die Mietsache mit einem vollen Kraftstofftank zurückzugeben, anderenfalls werden wir die Betankung in Rechnung stellen.
Transportieren wir die Mietsache auf Wunsch des Mieters zu dessen Einsatzort oder zu einem anderen Ort, ist der Mieter verpflichtet, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wird, die Fracht und Transportkosten einschließlich der Kosten für eine Versicherung sowie etwaige Betriebsmittel zu bezahlen. Dies gilt auch für einen etwaigen Rücktransport der Mietsache zu unseren Geschäftsräumen bzw. Lager durch uns.
Unsere Forderungen sind zahlbar sofort und ohne Abzug.


§ 7 Gewährleistung, Haftung des Vermieters
Der Mieter kann nur Herabsetzung des Mietpreises verlangen, wenn wir einen von ihm beanstandeten Mangel nicht in angemessener Frist beseitigen.
Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. In diesem Falle ist unsere Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Eintritt wir bei Vertragsabschluss aufgrund der uns bekannten Umstände rechnen mussten. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit und nach dem Produkthaftungsgesetz ist jedoch unbeschränkt.
Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB) ist ausgeschlossen.
Wir übernehmen keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe in einer Mietsache zurückgelassen werden; dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


§ 8 Versicherung
Der Mieter muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die den Betrieb der Mietsache einschließt, ebenfalls hieraus ergebende Gefahren infolge des Betriebs. Unsere Fahrzeuge sind haftpflichtversichert; weitere Versicherungen können gegebenenfalls gesondert vereinbart werden. Transportgut in oder auf dem Fahrzeug, insbesondere einem Anhänger, ist nicht versichert.


§ 9 GPS-Ortung
Unsere Fahrzeuge sind zum Teil mit einer GPS-Ortungseinrichtung ausgestattet. Wir behalten uns vor, Standorte des Fahrzeugs zu bestimmen, wenn objektive Tatsachen vorliegen, die auf Diebstahl oder Unterschlagung des Fahrzeugs (z.B. bei Überschreitung der Rückgabezeit am vereinbarten Rückgabeort), einen schweren Verstoß gegen diese Vermietbedingungen (z.B. Nutzung außerhalb des vereinbarten Nutzungsgebiets oder der vereinbarten Nutzungszeit) oder einen Unfall oder sonstigen Notfall hindeuten. Die Standortbestimmung erfolgt zur Überprüfung dieser Tatsachen und zur Einleitung von Hilfs- oder Gegenmaßnahmen. Die Standortbestimmung ist ferner möglich zur Erfüllung behördlicher und/oder gesetzlicher Auflagen oder Verpflichtungen wie behördliche, staatsanwaltschaftliche oder richterliche Ersuchen.


§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Mietvertrag unser Geschäftssitz vereinbart, ebenso in Fällen, in denen der Mieter keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthaltsort des Mieters bekannt sind. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Mieters zu klagen.

 

Hier finden Sie uns

Geräteverleih Center

Telefon 07231/ 6035034

Östliche Karl-Friedrich-Strasse 67

75175 Pforzheim

HRB 735058

Rufen Sie einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Master Card Visa American Express Alle Kreditkarten PayPal Vorkasse
MasterCard, Visa, American Express, Credit Card, Paypal, Advance Payment
Druckversion | Sitemap
© Geräteverleih.center

Anrufen

E-Mail

Anfahrt